Kosten
Damit Sie wissen, woran Sie sind:
Liegt eine sogenannte "Störung nach den Psychotherapierichtlinien" vor, übernimmt die GKV die Kosten. Bis zu fünf sogenannte "probatorische Sitzungen" können direkt über das Versicherungskärtchen abgerechnet werden und dienen einem ersten Kennenlernen und der Diagnostik. Alle weiteren sogenannten "Therapiestunden" müssen durch mich bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden und werden nach Genehmigung ebenso über das Versicherungskärtchen abgerechnet.
In der PKV sind die Regelungen so unterschiedlich, dass sie hier nicht alle aufgeführt werden können. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Geschäftsstelle nach!
Bei Landes- und Bundesbedienstete, die über die Beihilfe versichert sind, muss eine Therapie ähnlich wie bei der GKV beantragt werden.
In allen anderen Fällen:
Ein Beratungsgespräch: 150€ einmalig, jedes weitere n.V.*
MPU-Vorbereitung: 120€ pro Stunde*
Coaching / Beratung: n. V.*
Mediation: n. V.*
Paartherapie: 130€ pro Therapiestunde* (Sitzungen i.d.R. 4-6-wöchig, in Einzelfällen individuelle Regelung möglich)
Kurse: n. V. abhängig von Stunden- und TeilnehmerInnen-Zahl
Diagnostik: n. V. Kosten für Testverfahren und Zeitaufwand
Reittherapie: n. V.*
IGe-Leistungen: n. V.*
*Das Honorar wird am Ende der Stunde fällig und quittiert. Sie erhalten eine
spezifizierte Rechnung am Ende eines Monats. Auf Wunsch erhalten Sie
Einzelrechnungen.