Behandlungsvertrag
Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Da ich eine reine Bestellpraxis führe, wird bei nicht rechtzeitiger Absage (egal aus welchen Gründen) bis 48 Stunden vor dem Termin ein Ausfallhonorar / Bereitsstellungshonorar bei Psychotherapie in Höhe der GOP für eine Stunde, mindestens jedoch 60€ fällig. Freitags muss die Absage für montags bis 12:00 erfolgen.
In allen anderen Fällen gilt ebenfalls die 48-Stunden-Regelung, das Ausfallhonorar entspricht dem jeweils vereinbarten Honorar (s. Kosten).